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Reparaturbedingungen

Reparaturbedingungen der Tel-O-Fax GmbH, Centrumstr. 31, 45307 Essen

Für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung, bitten wir Sie folgende Vorgehensweise zu beachten: 

  • Für jeden RMA-Fall muss vor dem Versand eine online RMA-Nummer beantragt werden.
  • Es ist notwendig, für jedes Gerät eine separate RMA-Nummer anzufordern. Die RMA-Nummer dient dazu, den Vorgang eindeutig zu kennzeichnen. Dadurch kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Status das Produkt durchlaufen hat.
  • Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zur Reparaturabwicklung


Vertragsschluss

(1) Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Nach Absenden des Vertragsangebotes erhält der Kunde per E-Mail eine automatisch generierte Empfangsbestätigung, die den Eingang des Gerätes bestätigt und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots zur Serviceleistung oder Reparatur dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung eingegangen ist.

(3) Anschließend kann dem Kunden ein Angebot zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags über die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers übersenden, soweit kein Garantie-bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Das Angebot zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages wird dem Kunden übersandt und ist von diesem schriftlich per Fax oder E-Mail zu bestätigen, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollten wir den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so werden wir den Kunden darüber umgehend informieren.

(4) Sofern der Kunde bereits in der Serviceanzeige die Reparaturfreigabe erteilt hat, wird kein Kostenvoranschlag erstellt. Die Annahme der Bestellung erfolgt dann per separater E-Mail oder konkludent durch die Ausführung der beauftragten Leistungen.


Leistungsumfang

(1) Wir erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service-oder Repairleistungen. Die Serviceleistungen wie die Datenrettung werden im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Geschuldet wird demnach kein Erfolg, sondern lediglich die Durchführung einer Dienstleistung.

(2) Bei vom Kunden zu vertretender unsachgemäßer Handhabung (z.B. Sturz-oder Bruchschäden, Spannungsschäden) befindet sich das defekte Gerät bzw. das Zubehör außerhalb von Gewährleistung und Garantie. Stellen wir fest, dass kein Garantie-/ Gewährleistungsfall vorliegt, das Gerät jedoch reparabel ist, kann ein Kostenvoranschlag erstellt und dem Kunden übersandt werden. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen (Eingang bei uns) annehmen. Soweit der Kunde das Angebot nicht annimmt oder ein irreparabler Schaden (Totalschaden) vorliegt, erhält der Kunde das Gerät unrepariert übersandt.

(3) Für Unternehmer gilt: Sofern der Kunde nicht explizit eine Reparatur auf eigene Kosten wünscht oder eine Reparatur nicht möglich ist, behalten wir uns vor, dem Kunden die Kosten für die Überprüfung eines unberechtigt als Garantie-und/oder Gewährleistungsfall eingesendeten Gerätes in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Kostenaufwand nachzuweisen.

(4) Die Annahme von Geräten, die an uns unfrei übersandt werden, kann von uns verweigert werden, sofern für uns kein Gewährleistungsfall eines Verbrauchers vorliegt. Im Falle einer Annahme behalten wir uns vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(5) Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von uns über.

(6) Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte oder Defektteile, insbesondere ohne Originalverpackungen, Handbücher und nicht defekte Zubehörteile, auch wenn diese zum Schutz oder als Accessoire angebracht wurden (z.B. Akkus, Karten, Schutzfolien, Abdeckklappen und sonstige lose Gehäuseteile). Für dennoch eingesendete nicht defekte Gegenstände ist eine Haftung von uns bei Verlust und Beschädigung ausgeschlossen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Schäden an Geräten oder Zubehör, die durch unnötig oder nicht sicher / nicht den Herstellerempfehlungen entsprechend eingesendete Teile verursacht werden.

(7) Insbesondere stellen aufgeblähte oder beschädigte Lithium-Ionen-Akkus ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nach geltendem Recht nicht mehr versendet werden. Um Gefährdungen bei Lagerung und Transport auszuschließen, werden solche Akkus von uns ggf. ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Ein Ersatz kann nur erfolgen, wenn sich das Gerät entweder noch innerhalb der Garantie befindet, oder der Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag bestätigt. Anderenfalls wird das Gerät an den Kunden ohne den Akku zurückgesendet.

(8) Im Rahmen der Reparatur wird das Gerät oder das Zubehör auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.

(9) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der (Reparatur-) Leistungen sowie zur Auslieferung des reparierten Geräts Dritte heranzuziehen.

(10) Wir weisent darauf hin, dass bereits zur Feststellung, ob ein Garantiefall vorliegt, Eingriffe in das Gerät, insbesondere dessen Öffnung, erforderlich sein können. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt im Fall, dass hierbei festgestellt wird, dass kein Garantiefall vorliegt, und bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung des aktualisierten Kostenvoranschlags nicht.

(11) Austauschgeräte sind i.d.R. keine Neugeräte. Die Geräte sind general überholt, so dass sie in ihrer Funktionalität Neugeräten entsprechen

(12)  Sie sind verantwortlich für die (De-) Installation des Gerätes.

(13)  Feste Terminvereinbarungen sind nicht möglich.

(14)  Wird ein vermutlich defektes Gerät zur Reparatur eingeschickt und es kann kein Hardwarefehler festgestellt werden, wird statt der Reparaturpauschale eine Handlingpauschale von 50 € berechnet.


Kostenvoranschlag

(1) Soweit der Kunde das Angebot zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages annimmt, ist der Kostenvoranschlag nach der bei uns gültigen Preisliste zu vergüten.

(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so werden wir den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten. Die Kostenvoranschlagerstellung erfolgt anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden und einer Sichtprüfung des Gerätes. Erst nach Genehmigung des Kostenvoranschlages wird das Gerät geöffnet, da bauartbedingt eine zerstörungsfreie Öffnung des Gerätes nicht immer möglich ist. Nach dem Öffnen des Gerätes können sich irreparable Totalschäden (bspw. Feuchtigkeitseintritt) und weitere Beschädigungen zeigen, die entweder eine Reparatur nicht zulassen oder dazu führen, dass der bereits bestätigte Kostenvoranschlag noch einmal aktualisiert werden muss. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung des aktualisierten Kostenvoranschlags nicht.


Datensicherung und Datenrettung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Überlassung bzw. Einsendung des Geräts oder des Zubehörs sicherzustellen, dass sämtliche gespeicherten Daten gelöscht oder anderweitig gespeichert wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell noch gespeicherte Daten bei der Reparatur oder Serviceleistung verloren gehen können.

(2) Ist eine Datensicherung im Sinne des Absatzes (1) nicht möglich, werden wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versuchen, die auf dem Gerät gespeicherten Daten durch Änderungen an der Software oder mittels physischer Eingriffe in das Gerät auf einen externen Datenträger zu überspielen (Datenrettung) wenn die Voraussetzungen dies ermöglichen (abhängig vom Gerätetyp und der Art der zu sichernden Daten, etc.). Die Datenrettung ist von der Gewährleistung oder Garantien der Herstellernicht erfasst.

(3) Tel-O-Fax weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen eines fehlgeschlagenen Versuchs der Datenrettung vorhandene Daten ganz oder teilweise verloren gehen können. Auch im Erfolgsfall können die für die Datenrettung notwendigen Eingriffe in das Gerät oder die Software zum Verlust der Herstellergarantie führen, mit der Folge, dass eine Reparatur entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch auf Kosten des Kunden ausgeführt werden kann. Vor Beauftragung einer Datenrettung ist daher auszuschließen, dass sich die zu rettenden Daten auf einem Wechseldatenträger (Speicherkarte) befinden. Kosten für die Datenrettung werden nur im Erfolgsfall erhoben. Eine Datenrettung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn aus der vom Kunden beauftragten Datenkategorie auf dem internen Speicher des Gerätes enthaltene Daten auf das Speichermedium überspielt/extrahiert wurden. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß die betreffende Datenmenge ist. Falls die beauftragte Datenkategorie keine Daten enthält, wird für diese Kategorie keine Datenrettung durchgeführt. Kosten entstehen für diese Kategorie dann nicht.

(4) Der Kunde stimmt zu, dass Tel-O-Fax das zur Verfügung gestellte Gerät zerlegen und auch die erforderlichen Eingriffe in die Gerätesoftware vornehmen darf, um eine erfolgreiche Datenrettung zu erreichen. Der Kunde erhält sein Gerät nebst einem externen Datenträger soweit die Datenrettung erfolgreich war zurück.


Vergütung

(1) Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur und/oder Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste, dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datenrettung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise.

(2) Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Es steht dem Kunden jedoch frei, den im Kostenvoranschlag bezifferten oder von ihm freigegebenen Reparaturkostenbetrag bereits im Voraus an uns zu bezahlen. In diesem Fall wird ein etwa zu viel bezahlter Betrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erstellung der Rechnung von uns an den Kunden zurückgezahlt. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich bei der Reparatur herausstellt, dass das Gerät des Kunden irreparabel ist, oder der Kunde das Gerät auch nach zweimaliger Aufforderung durch uns nicht an diese zur Reparatur einsendet. In diesem Fall sind wir berechtigt, den erteilten Auftrag zu stornieren und eine Rückzahlung an den Kunden vorzunehmen.

(3) Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten. Die angegebenen Preise für die Datenrettung beziehen sich auf eine Standard-Datenrettung. Sollten sich keine Daten auslesen lassen, weil die Dateisysteme stark beschädigt sind oder eine Vielzahl von fehlerhaften Sektoren vorliegen o.ä., werden wir ein gesondertes Angebot hierfür erstellen.


Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang

(1) Die Rücksendung erfolgt für Verbraucher grundsätzlich nach unserern Versandkosten; für Unternehmer unfrei oder nach unseren Versandkosten, in der Regel ab Sitz von uns. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt uns nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.

(2) Für Unternehmer gilt: Erfüllungsort für alle Service-und Repairleistungen ist der Sitz von uns. Die Versendung durch den Unternehmer an uns und die Versendung von uns an den Unternehmer erfolgt auf Gefahr des Unternehmers, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Auf dessen Wunsch kann eine gesonderte Transportversicherung (z.B. Einschreiben, Paketsendung, Wertsendung) laut aktueller Preisliste abgeschlossen werden.

(4) Bei Verlust des Datenträgers (auch wenn postversichert) haften wir nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet für einen sicheren Transport seines Datenträgers zu sorgen. Haben wir eine Sendung erhalten, und der Datenträger ist nicht mehr enthalten, sind wir dafür nicht haftbar zu machen. Bitte schicken Sie keine neuen Speicherkarten, USB Sticks oder andere Datenträger mit. Hier kann es leicht zu Verwechslungen kommen.


Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen können per Kreditkarte, per Vorkasse / Überweisung, per Klarna oder per PayPal geleistet werden.

(2) Ist das SEPA-Lastschriftverfahrens mit dem Kunden gesondert vereinbart, muss der Kreditor den Debitor vor dem Versand der Lastschrift an dessen Kreditinstitut anhand einer Pre-Notification über die Belastung informieren. Die Pre-Notification muss durch uns mindestens 1 Tag vor Fälligkeitsdatum versandt werden.

(3) Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 9% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen

(4) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Reparatur-und Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten.


Pfandrecht, unterlassene Abholung

(1) Uns steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von uns gelangt sind. Nimmt der Kunde das ihm übersandte nicht an oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so werden wir den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei uns abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so werden wir den Verkauf des Geräts dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.

(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung sind wir zu einer Verwertung berechtigt. Wir sind auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz (1) von uns zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde uns über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.